Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

  • Die nachstehenden Geschäftsbedingungen regeln die Beziehung zwischen dem Kunden und der PARABELLO SHOPDESIGN AG (nachfolgend „PARABELLO“ genannt). Sie werden mit der Auftragsbestätigung durch PARABELLO oder mit der Annahme einer unbedingten Offerte von PARABELLO durch den Kunden verbindlich. Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, PARABELLO hat diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
  • Die Annahme eines unbedingten Angebots von PARABELLO durch den Kunden bedarf für die Rechtsgültigkeit der Schriftform. Auch die Auftragsbestätigung seitens PARABELLO erfolgt schriftlich. Weicht eine Auftragsbestätigung vom ursprünglichen Angebot ab, so gilt diese als vom Kunden angenommen, wenn nicht innerhalb von 8 Tagen ab Erhalt der Auftragsbestätigung ein schriftlicher Widerspruch bei PARABELLO eingeht.
  • Mündliche Absprachen, nachträgliche Vertragsänderungen, zugesicherte Eigenschaften der Ware, Liefer- und Montagetermin sind für PARABELLO nur verbindlich, soweit sie schriftlich bestätigt wurden.
  • Für die Auftragsbestätigung, die Entgegennahme von Mängelrügen und die Abwicklung des Vertrages ist ausschliesslich die Zentrale von PARABELLO am Domizil in Meilen, Schweiz zuständig.
  • II. Preise

  • Die Preise verstehen sich rein netto (ohne Skonto oder sonstige Nachlässe) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Aufträgen, Teillieferungen oder Nachbestellungen unter 10'000 DEM/CHF gelten die Preise ab Werk und ohne Montage. Massgeblich sind die am Tag der Lieferung gültigen Preise.
  • Steuern, Abgaben, Unkosten, Gebühren und Zölle im Zusammenhang mit dem Auftrag gehen zu Lasten des Kunden und werden gesondert in Rechnung gestellt.
  • III. Zahlungsbedingungen

  • Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen netto und ohne Abzug zu begleichen. Eine rechtsgültige Zahlung kann nur an die Zentrale in Meilen, Schweiz geleistet werden. Vertreter sind nicht zum Inkasso berechtigt.
  • Ein Verrechnungsrecht des Kunden gegenüber bestehenden Forderungen von PARABELLO besteht nur, wenn die Gegenforderung unbestritten oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt ist. Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechte nach Artikel 82 und 83 OR kann der Kunde nur geltend machen, wenn er eine Sicherheit in Höhe des Anspruches leistet.
  • IV. Eigentumsvorbehalt

  • Alle Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von PARABELLO. Ohne schriftliche Zustimmung von PARABELLO ist eine Veräusserung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Vermietung nicht zulässig.
  • Der Kunde muss bei Schutzmassnahmen für das Eigentum mitwirken. PARABELLO darf den Eigentumsvorbehalt in öffentlichen Registern eintragen.
  • Im Falle einer Pfändung oder anderer Massnahmen Dritter muss der Kunde PARABELLO sofort informieren.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufgegenstände instand zu halten und gegen alle Gefahren zu versichern.
  • V. Fälligkeit bei Verzug und Rückabwicklung des Vertrags

  • Bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung oder Insolvenzmaßnahmen wird die gesamte Restschuld sofort fällig.
  • Wird ein Vertrag rückabgewickelt, ist PARABELLO berechtigt, mindestens 1/60 des Nettoauftragswertes pro Monat als Vergütung für Nutzung oder Gebrauch geltend zu machen.
  • VI. Lieferungen, Liefer- und Montagetermine

  • Liefer- und Montagetermine sind Planungstermine und keine Fixtermine. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Witterungseinflüsse oder Lieferverzug führen zu einer automatischen Verlängerung.
  • Voraussetzung für die vertragliche Liefer- und Montagepflicht ist die Kreditwürdigkeit des Kunden sowie die fristgerechte Erbringung erforderlicher Zahlungen und Dokumente.
  • Geringfügige Abweichungen bei Abbildungen, Massen oder Farben sind vorbehalten.
  • Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
  • Falls der Kunde den vereinbarten Liefertermin nicht bekannt gibt oder die Ware nicht innerhalb von 14 Tagen übernimmt, kann PARABELLO vom Vertrag zurücktreten oder 25 % des Bruttoauftragswertes als Schadenersatz fordern.
  • VII. Gewährleistung

  • Der Kunde muss die Ware innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt prüfen und Mängel schriftlich melden. Spätere Mängelrügen werden nur bis maximal 20 Tage nach Lieferung anerkannt.
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate ab Lieferung.
  • Der Kunde hat nur Anspruch auf Nachbesserung, nicht auf Rückgabe oder Schadenersatz.
  • VIII. Montage

    Die Montage umfasst den Aufbau der gelieferten Teile gemäss Lieferschein, Montagespezifikation und Einrichtungsplan.Der Kunde muss die Räume für eine reibungslose Montage vorbereiten. Verzögerungen durch den Kunden gehen auf dessen Kosten.Der Kunde stellt Arbeitsstrom, Beleuchtung, Leitern und Aufzüge kostenlos bereit. Die Montage erfolgt werktags (Mo-Fr). Zuschläge:

    • 25 % für Arbeiten zwischen 17:00 - 19:00 Uhr
    • 50 % für Arbeiten zwischen 19:00 - 08:00 Uhr oder am Samstag
    • 100 % am Sonntag
    • 200 % an Feiertagen

    Der Kunde muss das Verpackungsmaterial sofort entsorgen und trägt die Kosten.

    IX. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand

  • Erfüllungsort für Lieferungen ist der jeweilige Abgangsort der Ware. Erfüllungsort für Zahlungen ist Meilen, Schweiz.
  • Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand für ausländische Kunden ist Bäretswil, Schweiz, es sei denn, PARABELLO entscheidet sich für ein anderes zuständiges Gericht.